Anlagesimulation - Erfassung - Ergebnisprüfung
Die Seite "Ergebnisprüfung" erscheint nur, wenn die Angemessenheits- oder Geeignetheitsprüfung nicht erfolgreich war.
Wenn die Prüfung nicht erfolgreich ist, dann gehen Sie zurück, um die entsprechende Plan-Position anzupassen und den Konflikt aufzulösen. In Ausnahmefällen können Sie die Prüfung übergehen. Aktivieren Sie dazu das Kontrollkästchen "Angemessenheitsprüfung übergehen". Geben Sie im Freitextfeld immer auch eine Begründung für diese Entscheidung ein.